Laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sind Arbeitgeberinnen verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen (ASchG, § 3.(1)). Unter Gesundheit wird dabei physische und psychische Gesundheit verstanden (ASchG, § 2. (7a). Hierzu kann der/die Arbeitgeber/-in im Ausmaß von 25% der jährlichen Präventionszeit geeignete Fachleute, insbesondere Arbeitspsychologen, beiziehen (ASchG, § 4. (6), § 82a.(5)).

Anerkannte und bewährte Methoden

Als Arbeitspsychologen verwenden wir verschiedene Methoden und Verfahren, die wir gemeinsam passend für Ihre Organisation zusammenstellen. Als erfahrene Personal- und Organisationsentwickler mit hoher Feldkompetenz im Gesundheitswesen unterstützen wir Sie auch gerne bei der Ableitung und Umsetzung zielführender Maßnahmen.

Zeit und Kosten sparen

Wir erfassen in den kritischen Bereichen die psychischen Belastungen und entwickeln gemeinsam geeignete Maßnahmen. In einem modulartigen Aufbau erhalten Sie zeit- und ressourcenschonend eine Evaluierung der psychischen Belastungen und einen Maßnahmenkatalog.

Vorteile nutzen

Eine professionelle Evaluierung bringt Ihnen mehrere Möglichkeiten:

  • verbesserte Leistungsfähigkeit auf allen Betriebsebenen
  • verbessertes Betriebsklima
  • verbesserte Arbeitsabläufe
  • verbesserte MitarbeiterInnenzufriedenheit und Motivation